Mitteilungen
Kerstin Schachtsiek
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ist nach dritter Lesung im Bundestag
am 7. Mai 2021 vom Bundesrat verabschiedet worden.
Es beinhaltet nun die in unserer Stellungnahme angemahnte, differenzierte Benennungen der vielfältigen Zielgruppen im § 9.3, wie folgt:
„... die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen, sowie transidenten, nicht-binären und intergeschlechtlichen jungen Menschen [sind] zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern“.
Dieses hat eine hohe Bedeutung für die Mädchen*- und Jungen*arbeit und für die Angebote trans*identer, nicht-binärer und intergeschlechtlichen jungen Menschen:
Denn nur wer benannt wird, kann auch gezielt Adressat*in von Kinder- und Jugendhilfeangeboten sein.